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Kurz & Knapp: | Unterbringung für junge Mädchen, die nicht Zuhause bleiben können |
Angebot für: | Mädchen von 10 – 18 Jahren | |
Kontakt: | Büro Kinderschutzbund info@kinderschutzbund-cloppenburg.de Tel. 04471 / 8 72 52 |
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aktuelle Belegung: noch 2 Plätze frei (Angaben ohne Gewähr) |
Wir sind für Sie da.
Unsere Mädchenwohngruppe „Danzigerstraße“ ist eine stationäre Hilfseinrichtung, konzipiert für Mädchen, weibliche Jugendliche und junge Frauen im Alter von 10 bis 18 Jahren, die aus diversen Gründen nicht in ihrem Herkunftsmilieu verbleiben können und auf pädagogische Unterstützung in einer geeigneten Einrichtung angewiesen sind. Aktuell können in der Mädchenwohngruppe „Danzigerstraße“ bis zu neun Mädchen aufgenommen werden.
Im Rahmen unseres Wohngruppen-Konzepts bieten wir, neben Unterbringen nach § 34 SGB VIII und § 41 SGB VIII, auch das Angebot der Inobhutnahmen, gem. § 42 SGB VIII, an. Von den zur Verfügung stehenden neun belegbaren Plätzen werden nicht mehr als zwei Plätze auf die Aufnahme von Inobhutnahmen verwendet. Von der Aufnahme in unserer Einrichtung ausgeschlossen sind Mädchen, die akut drogen-, alkohol- oder medikamentenabhängig sind oder zu massiver Gewaltbereitschaft neigen. Des Weiteren nehmen wir keine Mädchen auf, die von schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderung betroffen sind, da diese einer spezifischen Förderung bedürfen.
In der Wohngruppe möchten wir den betroffenen Mädchen einen Ort geben, an dem sie zur Ruhe kommen und Schutz, sowie emotionale Zuwendung erfahren können. Das Ziel unserer Arbeit ist dabei in erster Linie die Rückkehr der Mädchen in ihre Herkunftsfamilien, weshalb wird diesen mindestens einmal im Monat ein persönliches Gespräch anbieten. Alternativ zielen wir auf das Angebot einer auf längere Zeit angelegten Lebensform, die auf ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben vorbereitet.
Unsere pädagogische Arbeit in der Mädchenwohngruppe „Danzigerstraße“ ist geprägt durch das Bezugsbetreuersystem und eine angemessene Alltagsstrukturierung. Jedes Mädchen hat in der Zeit ihres Aufenthaltes eine feste Ansprechpartnerin, um sich hinsichtlich einer persönlichen Zusammenarbeit nicht auf wechselnde Bezugspersonen einstellen zu müssen. Die Betreuung ist das ganze Jahr ganztägig sichergestellt. In der Hauptbetreuungszeit sind von Montag bis Freitag 2 pädagogische Mitarbeiter im Dienst. An den Wochenenden richtet sich die Besetzung nach der Anzahl der Bewohnerinnen.
Bei Fragen zur Mädchenwohngruppe „Danzigerstraße“ können Sie sich an die Geschäftsstelle des Kinderschutzbundes Cloppenburg, oder die Leitung der Wohngruppe wenden.
Hinweis
Die Wohngruppe Danzigerstraße befindet sich in einem Wohngebiet der Stadt Cloppenburg.
Cloppenburg, die „Kreisstadt im Grünen”, liegt im Zentrum des Oldenburger Münsterlandes. Sie ist über die Bundesstraßen B68, B72 und B213 zu erreichen und bietet zudem einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt zu den Bundesautobahnen A1 und A29. Darüber hinaus liegt Cloppenburg an der Bahnlinie Osnabrück – Wilhelmshaven. Die Großstädte Oldenburg und Bremen sind nicht weit entfernt. Ärzte und Vereinsanbindungen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
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Kurz & Knapp: | Präventive Hilfe für Familien |
Angebot für: | Kinder, Eltern und Familien | |
Kontakt: | Büro Kinderschutzbund info@kinderschutzbund-cloppenburg.de Tel. 04471 / 8 72 52 |
Für Kinder und Eltern ist die Zeit einer Trennung und Scheidung (TuSch) meist sehr schwierig und auch schmerzhaft. Kinder fühlen sich häufig ohnmächtig und hilflos in einer für sie unerwünschten und nicht kontrollierbaren Situation. Eltern erleben diese Zeit oft als extrem belastend und anstrengend. Sie fühlen sich vielfach nicht mehr in der Lage, auf die Fragen und Probleme ihrer Kinder mit angemessenem Verständnis zu reagieren.
Mit dem Präventionsprojekt TuSch möchten wir, in Kooperation mit dem Jugendamt Cloppenburg, Kindern im Alter von 6-13 Jahren und ihren Eltern helfen, das stressreiche Lebensereignis effektiver zu bewältigen und die Anpassung an die neue Lebenssituation besser zu meistern.
In einer Gruppe von bis zu zehn Teilnehmer/innen können sich die Kinder mit scheidungsspezifischen Themen auseinandersetzen und Unterstützung bei der Neuorganisation ihres Alltags nach der Trennung/Scheidung ihrer Eltern finden. Die trennungs- und scheidungsbedingten Belastungen der Kinder sollen hier in einer unterstützenden Gruppe reduziert werden. Die Kinder erfahren, dass sie mit ihren Schwierigkeiten nicht alleine sind und andere Kinder ähnliche Erfahrungen und Gefühle haben.
Was wollen wir den TuSch-Kindern mitgeben:
Doch auch Eltern sollen in diesem Projekt die Gelegenheit erhalten, Rückfragen zu stellen und den Prozess zwischen Eltern und Kindern zu reflektieren. Deshalb werden an die Eltern zur begleitenden Elternarbeit eingeladen. Sie sollen hier für die Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert und zu einer verbesserten Eltern-Kind-Kommunikation befähigt werden.
Das Projekt beinhaltet acht Gruppensitzungen im wöchentlichen Abstand, ausgenommen der niedersächsischen Schulferien.
Wir streben immer eine gemischte Teamleitung, bestehend aus einem Mann und einer Frau an. Das präventiv orientierte Programm des Projekts beabsichtigt eine psychoedukative Intervention, nicht eine therapeutische Aufarbeitung der Trennungs- und Scheidungserfahrungen der Kinder. Die grundlegenden Aspekte des Programms betreffen die Herstellung eines warmen und sicheren Klimas, das die Annahme von Unterstützungsangeboten ermöglicht. Weiter sind sie auf die Einübung situationsrelevanter Fertigkeiten gerichtet, die zu einer Erhöhung des Selbstwertgefühls der Kinder und ihrer Eltern führen sollen.
Der Deutsche Kinderschutzbund Cloppenburg führte z.B. 2017 fünf Familienwochenenden durch. Inklusive der pädagogischen Mitarbeiter, haben 154 Personen an den Familienwochenenden 2017 teilgenommen. Die Durchführung der Familienwochenenden orientiert sich an den Prinzipien des helfenden Handelns, die für alle Mitarbeiter des Kinderschutzbundes verbindlich sind: Transparenz, Wertschätzung, Ressourcenorientierung und Partizipation.
Unser Angebot richtet sich sowohl an Familien, die bereits vom Kinderschutzbund KV Cloppenburg betreut werden, als auch an anderweitig interessierte Familien. Positive Familienerlebnisse, medienunabhängige, spielerische und kreative Freizeitgestaltung soll die Kommunikation in der Familie stärken und ressourcenstärkende Wege für ein gewaltfreies und von Selbstwirksamkeit geprägtes Miteinander fördern.
Häufig ist das Alltagserleben der Familien von angespannten finanziellen Verhältnissen und einer oftmals als beengt zu beschreibenden Wohnsituation geprägt. Die Partizipation an gesellschaftlichen Zusammen- hängen ist nicht selten sehr eingeschränkt und geht oftmals einher mit wenig sozialer Anerkennung und Stigmatisierung. Dies führt dann zu einer höheren Alltagsbelastung und nimmt oftmals sehr negativen Einfluss auf die sozial-emotionaleEntwicklung der Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus sind die teilnehmenden Familien immer häufiger von einer psychischen Erkrankung beider oder einzelner Elternteile betroffen. Auch die Folgen von traumatischen/traumatisierenden Erfahrungen spielen im Alltag der Familien z.T. eine große Rolle. Die Eltern sind vor diesem Hintergrund häufig nicht in der Lage, erzieherische Aufgaben und die Lebensbegleitung der Kinder und Jugendlichen allein wahrzunehmen.
Im Rahmen der Familienwochenenden sollen Eltern und Kinder sich in einem positiven Situationskontext erleben. Diese Interaktionserfahrungen und Begegnungen sollen in der Folge zu sich verändernden Beziehungs- und Kommunikationsstrukturen beitragen. Sowohl die Motivation der Teilnehmer, diese positiven Erfahrungen in das Alltagsleben zu übertragen als auch das Erleben von Selbstwirksamkeit, steigt.
Des Weiteren verfolgen die Familienwochenenden eine weitere, auf soziales Miteinander ausgerichtete Strategie: Auf den Familienwochenenden entsteht häufig ein Erleben von Gemeinschaft und Verbundenheit, welches vielen Familien im Alltag fehlt. Eltern tauschen sich aus und die Kinder spielen miteinander. Neue Begegnungen entstehen und vor allem die Kinder und Jugendliche halten ihre neugeknüpften Kontakte aufrecht und erleben verlässliche wertschätzende Freundschaften, die ihnen in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung gut tun. Auch die Eltern bleiben in Kontakt, unterstützen und besuchen sich.
Wir freuen uns immer wieder, wie sehr die Familien das Angebot wertschätzen und sich an der Programmgestaltung aktiv beteiligen. Eltern, Jugendliche und auch die Kinder sammeln Ideen und Vorschläge, die unserem Team im Rahmen der Vorbereitung zugetragen werden. Dies zeigt uns, wie sehr unseren Teilnehmern diese Wochenenden “am Herzen“ liegen.
Im Rahmen unseres offenen Beratungsangebotes stehen wir allen Hilfesuchenden mit Rat und Tat, persönlich oder telefonisch, zur Seite.
Unter dem Motto „Starke Eltern – starke Kinder“ bietet der Kinderschutzbund Cloppenburg regelmäßig Elternkurse an.
yIm Kurs werden Eltern unterstützt ihren Alltag selbstbewusster und gelassener anzugehen, um wieder mehr Freude und Ruhe in die Familie zu bringen. Es werden Wege gezeigt, wie Familien klar und ohne Vorwürfe kommunizieren und gemeinsam Konflikte lösen können. Eltern erlangen Wissen über allgemeine Erziehungsthemen, pädagogische Thematiken, sowie über Kinderrechte.
Der Kurs bietet Raum zum Nachdenken und für den Austausch mit anderen Eltern.
Und: der Kurs macht einfach Spaß.
Der Elternkurs findet an 8 Abenden á 2 Stunden oder an 8 Vormittagen á 2 Stunden statt.
Einrichtungen können den Kurs für ihre Elternarbeit gerne anfragen.
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Kurz & Knapp: | Sozialpädagogische Hilfe für Erziehung und Integration |
Angebot für: | Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene | |
Kontakt: | Büro Kinderschutzbund info@kinderschutzbund-cloppenburg.de Tel. 04471 / 8 72 52 |
Wir sind für Sie da.
Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
Fachkräfte des Kinderschutzbundes Oldenburger Münsterland e.V. im Kreis Cloppenburg führen, in Kooperation mit den Jugendämtern der jeweiligen Landkreise und je nach ermittelter Intensität, ambulante Erziehungshilfen durch. Durch diese intensive Betreuung und Begleitung sollen Familien in Fragen ihrer Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, beim Lösen von Konflikten und Krisen, oder im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstütz werden und Hilfe zur Selbsthilfe erfahren. Die Hilfe ist meist langfristig angelegt. Sie wird in der Familie selbst durchgeführt und erfordert deshalb auch deren aktive Mitarbeit.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
Diese Hilfe ist für Jugendliche gedacht, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.
Jugendlichen sollen hier beispielsweise der Aufbau und die Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen, die Erhaltung des Bezugssystems Familie, die Klärung schulischer/beruflicher Perspektiven oder der Aufbau von sozialen Kontakten außerhalb der Familie näher gebracht werden.
Die Hilfe ist langfristig angelegt und wird auf die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen angepasst.
Kinder und Jugendliche sollen bei dieser Hilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, unterstützt und unter Erhaltung des Bezugs zur Familie in ihrer Verselbständigung gefördert werden.
Das Angebot des Begleiteten Umgangs des Kinderschutzbundes Cloppenburg ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und einem nicht mit ihm zusammenlebenden, aber für das Kind wichtigen Menschen. Begleiteter Umgang wird vor allem dann eingesetzt, wenn ein hohes Konfliktpotential der Beteiligten, Loyalitätskonflikte des Kindes, oder eine Erstanbahnung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem Beteiligten vorliegen.
Das Ziel ist es, insbesondere die Eltern zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hinzuführen und sie dabei zu unterstützen. Der Begleitete Umgang stellt einen fachlichen Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte bereit, die sonst nicht zustande kommen würden und die im Interesse des Kindes ohne diese Begleitung vielleicht auch nicht zustande kommen sollten. Der Kinderschutzbund stellt BeraterInnen und BegleiterInnen sowie die dazu benötigten Räumlichkeiten zur Verfügung. Wir helfen dem Kind, einen positiven Kontakt zu seinen Bezugspersonen herzustellen und zu fördern, unterstützen die Gespräche zwischen den Beteiligten und sind als Begleitung in sehr angespannten Situationen ständig anwesend.
Hinweis Der Deutsche Kinderschutzbund ist bundesweit einer der größten Anbieter eines Beaufsichtigten Umgangs. In seinen Standards hierfür formuliert der Bundesverband: „Im Rahmen der Ausübung des
Begleiteten Umgangs können immer wieder Situationen oder Verdachtsmomente auftrete, die einer besonders sorgfältigen Überprüfung bedürfen, um Kinder vor möglichen Gefahren zu schützen. Für diese unterschiedlichen Gefährdungssituationen sind gesteigerte fachliche Anforderungen an die Mitarbeiter/innen und ihre Arbeitsmethoden zu stellen und auch auszuwerten, um entscheiden zu können, ob und wann der Kinderschutzbund einen Begleiteten Umgang weiterhin verantwortet”.
Für weitere Informationen zu unserem Angebot „Begleiteter Umgang“ rufen Sie uns unter 0 44 71 / 8 72 52 an, oder schreiben uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
BERATUNG UND ABKLÄRUNG KINDESWOHLGEFÄHRDUNG:
Nicht nur im Rahmen der Arbeit des Kinderschutzbundes Cloppenburg, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit, spielt das Thema Kinderschutz eine immer größer werdende Rolle.
Im Landkreis Cloppenburg sind nicht nur Träger wie beispielsweise wir als Kinderschutzbund, sondern auch alle ansässigen Kindergärten und Kindertagesstätten in der Pflicht, bei Kindeswohlgefährdungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Der §8a SGB VIII präzisiert den allgemeinen Schutzauftrag der Leistungsträger von Jugendhilfeleistungen und legt zugleich konkrete, fachliche Mindeststandards für die Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung fest und regelt in diesem Zusammenhang, dass sich z.B. Kindergärten externe Hilfe bei der Abklärung einer Kindeswohlgefährdung hinzuholen können.
„Kindeswohlgefährdung” ist kein beobachtbarer Sachverhalt, sondern ein rechtliches und normatives Konstrukt. Dementsprechend kommt es bei der Abklärung von Kindeswohlgefährdungen auf die fachliche Bewertung von Wahrnehmungen, Annahmen und Prognosen an.
Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung geschieht aufgrund einer fachlichen (und rechtlichen) Bewertung von Lebenslagen hinsichtlich: